Erwerbsminderungsrente


Ferien an der Ostsee
 

Home

Autogas

Bienen

Bild

Bismarck

Che

Claudia Schiffer

Darmkrebs

Denkmalpflege

E47

Erste U-Bahn ohne Fahrer

Erwerbsminderungsrente

Fehmarn

Ferienhaus

Friedrichstadt

Grömitz

Inflation

Kaiser Wilhelm II

Kinderfest

Kinderlieder

Konzert an der Ostsee

Mietwagen

Nordkirche

Ostsee

Ostsee in Flammen

Paulus

Papierflieger

Playmobil

ProChrist

Schornsteinfeger

Ulysses

Unterfliesen-Dusche

Urlaub an der Ostsee

Übernachtung an der E 47

Frust statt Lust

Weltjugendtag

Weltkulturerbe

Weltraum tourismus

Zahnimplantate

 

Kontakt

Links

Impressum

 

 

Wer einen Minijob ausübt sollte darauf achten, ob er Beiträge zur Rentenversicherung abführt.

Normalerweise führt der Arbeitgeber 15 Prozent Arbeitgeber-Beitrag pauschal ab. Um jedoch auch Rentenversichert zu sein, muß der Arbeitnehmer seinem Chef mitteilen, das er die Differenz zwischen den 15 Prozent Arbeitgeber-Anteil und dem regulären Beitragssatz selber zahlt. Im Jahr 2008 machen das bei einem 400-Euro-Job monatlich 16,90 aus.

Normalerweise müssen Arbeitgeber den Minijobber zum Thema " aufstocken " informieren, doch offensichtlich passiert dies in der Praxis nicht ausreichend, obwohl der Arbeitgeber hierzu gesetzlich verpflichtet ist und sogar entsprechende Info-Blätter von der Minijob Zentrale bereitgestellt werden.

Es geht darum, das Arbeitnehmer bei einer 100 Prozent Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben wenn die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu muß der Arbeitnehmer in den letzten 5 Jahren mindesten 36 Monate  volle Pflichtbeiträge entrichtet haben.

Wer also auf die 19,9 Prozent vollen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung aufstockt, sichert sich damit auch die vollen Rechte bei der Rente. Man kann damit Wartezeiten erfüllen für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wie beschrieben,
 und  sichert Anspruche auf berufliche Rehabilitation. Hierzu muß man sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten zwei Jahren nachweisen.

Darüber hinaus sind die vollen Pflichtbeiträge zum früheren Renteneintritt erforderlich.

Ist es nun Unwissenheit oder falsche Sparsamkeit, das in Deutschland von den 4,1 Millionen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern fast 4 Millionen nicht aufstocken und sich so diese Ansprüche entgehen lassen.

Nur 258 000 nehmen ihr Recht zum vollen Pflichtbeitrag wahr.

Sollten Sie betroffen sein, Sie haben jederzeit die Möglichkeit diese Recht durch Zahlung der 4,9 Prozent, also der 16,90 Euro zu verwirklichen.

Zahlungen im nachhinein jedoch sieht der Gesetzgeber hier nicht vor.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

made by ferien an der ostsee - 2008